Standortfaktor Förderung

Förderung in Brandenburg

Als Ziel-1-Gebiet der EU bietet Brandenburg die besten Förderbedingungen Europas.

Das Land Brandenburg unterstützt wirtschaftliches Wachstum mit maßgeschneiderten Förderprogrammen, u. a. mit GA-Förderung der gewerblichen Wirtschaft, GRW-Netzwerkförderung, Impulsprogramm zur Stärkung von Branchenkompetenzen, Programmen zur Technologieförderung und Markterschließung.

Die ILB ist das zentrale Förderinstitut des Landes Brandenburg. Im Auftrag des Landes fördert und finanziert sie öffentliche und private Investitionsvorhaben. Die ILB ist ein beratender Dienstleister und unterstützender Partner bei allen Fragen der monetären Förderung.
www.ilb.de/.

Darüber hinaus stellt die BC Brandenburg Capital GmbH in Brandenburg technologie-orientierten, kleinen und mittelständisch geprägten Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital zur Verfügung.
www.bc-capital.de 

Mit der Bürgschaftsbank Brandenburg verfügt das Land über ein Institut, das KMU bei fehlenden banküblichen Sicherheiten Zugang zu Kreditfinanzierungen ermöglicht:
www.bbimweb.de/

Ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich, können der Bund und das Land Brandenburg für die Besicherung von Krediten zu Investitionszwecken zusätzlich parallele Bundes-/Landesbürgschaften gewähren. Näheres zu Konditionen und Antragstellung ist zu finden unter
www.bmwi.de/,
www.foerderdatenbank.de/.

 

Die wichtigsten Förderinstrumente im Überblick:

Investitionszulage

Die Investitionszulage (IZ) bietet einen besonderen Anreiz für Investitionen in Brandenburg. Sie ist unbürokratisch, steuerfrei und besonders attraktiv in nichtzentralen
Lagen wie der Oderregion. Vorteil für Unternehmen: Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die IZ. Ihre Höhe beträgt für Erstinvestitionen im Normalfall 12,5 % und kann auf bis zu 27,5 % steigen. Gefördert werden Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes.

GA-Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GA-G)

Die GA-Investitionszuschüsse dienen der Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger und qualifizierter Dauerarbeitsplätze bei Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, der Industrie, der Medienbranche sowie Dienstleistungsunternehmen. Die Förderung wird in Brandenburg prioritär auf Unternehmen aus Branchenkompetenzfeldern sowie auf  mittelständische Betriebe ausgerichtet.


» Große Unternehmen* können bis zu 30 Prozent,
*(> 250 Mitarbeiter, > 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder > 43 Mio. Euro Jahresbilanz)

» mittlere Unternehmen** bis zu 40 Prozent und
**(< 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43. Mio. Euro Bilanzsumme)

» kleine Unternehmen*** bis zu 50 Prozent Fördermittel für Investitionen erhalten.
***(< 50 Mitarbeiter, max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme)

Die Investitionsförderung in Brandenburg umfasst vier Bausteine:

» Basisförderung,
» Potenzialförderung,
» Zuschlag für mittlere Unternehmen und
» Zuschlag für kleine Unternehmen.


Unternehmen, die zu einem Branchenkompetenzfeld zählen, können für förderfähige Investitionen eine Basisförderung in Höhe von 15 % beantragen.

Die Brandenburger Wirtschaftsförderung setzt auf Investitionen mit hoher Qualität.
Für Investitionsvorhaben, die besondere Struktureffekte aufweisen und somit eine stärkere Nachhaltigkeit erwarten lassen, kann deshalb eine ergänzende Potenzialförderung von bis zu weiteren 15 % beantragt werden.

Zuschläge im Rahmen der Potenzialförderung gibt es:

• je nach Anzahl der neu geschaffenen Dauerarbeits- bzw. Ausbildungsplätze in Relation zum Investitionsvolumen,

• je nach Höhe des Anteils der neuen Mitarbeiter mit Hochschul-, Fachhochschul oder Meisterabschluss,

• bei gewerblichen Unternehmen je nach Höhe der Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Relation zum Umsatz,

• bei Dienstleistungsunternehmen je nach Höhe des Anteils der Zentralfunktionen an den Dauerarbeitsplätzen,

• für Investitionen an Branchenschwerpunktorten und in Regionalen Wachstumskernen bzw. bei Tourismusinvestitionen in Kur- und Erholungsorten.

In diesem Bonussystem müssen mindestens 5 Prozentpunkte erreicht werden, um die Mindestanforderung für eine Potenzialförderung zu erfüllen.

Der KMU-Zuschlag kann differenziert nach Unternehmensgröße beansprucht werden. Nach der EU-Definition erhalten kleine Unternehmen einen Zuschlag von 20 %, mittlere Unternehmen einen Zuschlag von 10 %.

Als Alternative zur klassischen Investitionsförderung auf Gebäude, Maschinen etc. besteht vor allem für Dienstleistungsunternehmen die Möglichkeit der Lohnkostenförderung. Diese wird für Arbeitsplätze mit einem Jahresbrutto von mindestens 25.000 Euro gewährt. Auf diese Weise wird auch hier ein hohes Qualitätsniveau unterstützt. mehr...

 

GRW-Förderung für Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement

Um die überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Partnern und Institutionen zu unterstützen, fördert das Brandenburger Wirtschaftsministerium mit dem bis Ende 2008 laufenden Modellprojekt "Kooperationsnetzwerke und GRW-Clustermanagement" die überregionale Netzwerkbildung in der deutschen Hauptstadtregion. 18 GRW-geförderte Netzwerke haben sich bereits in folgenden Wachstumsbranchen gebildet:

• Automotive

• Biotechnologie/Life Science

• Energiewirtschaft/Energietechnologie

• Ernährungswirtschaft

• Geoinformationswirtschaft

• Kunststoffe/Chemie

• Logistik

• Luft- und Raumfahrt 

• Medien/IKT

• Metallerzeugung, Metallbe- und -verarbeitung/Mechatronik

• Mineralölwirtschaft/Biokraftstoffe 

• Optik

• Tourismus


Impulsprogramm zur Stärkung von Branchenkompetenzen

Zur Unterstützung regionaler Netzwerke, ebenfalls vorrangig in Wachstumsbranchen, hat Brandenburg das Förderprogramm „Impuls“ ins Leben gerufen.

Für bis zu drei Jahre werden regionale Netzwerke und Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe und industrienahen Dienstleistungen unterstützt. Gefördert werden aus dem Impuls-Programm Management-
Leistungen (Aufbau-, Koordinations- und Moderationsleistungen) sowie Dienstleistungen zur Entwicklung von Konzeptionen, Betreuung und Umsetzung von Netzwerkprojekten.

Die Förderung erfolgt degressiv. Der Fördersatz – jeweils bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 150.000 Euro pro Jahr – beträgt: im ersten Jahr 90 Prozent, im zweiten Jahr 70 und im dritten Jahr 50 Prozent. mehr...

 

Förderung von Forschung und Entwicklung in KMU

Zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Brandenburger Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors können innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert werden, die der Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien auf dem Gebiet der innovationspolitischen Schwerpunktfelder des Landes Brandenburg dienen.

Der Zuschuss erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung, für industrielle Forschung bis zu 80% für kleine Unternehmen und 75 % für mittlere Unternehmen (jeweils brutto) und für vorwettbewerbliche Entwicklung bis zu 60% für kleine und 50 % für mittlere Unternehmen (jeweils brutto) der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro. mehr...



Große Richtlinie

Mit der Richtlinie werden die industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Verfahren und Technologien im Rahmen von Einzel- und Verbundvorhaben gefördert. Sie ermöglicht es, neben Einzelvorhaben - die bereits nach der Vorgängerrichtlinie gefördert werden konnten - erstmalig auch Verbundvorhaben mehrerer Unternehmen sowie gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg zu fördern.

Für kleine Unternehmen wurde zudem der Höchstfördersatz auf 60% bei Projekten der experimentellen Entwicklung und 80% für die industrielle Forschung angehoben. Bei Großunternehmen kann die Förderung bis zu 40% bzw. 65% und bei mittleren Unternehmen bis 50 % bzw. 75% betragen.

Vorrangig werden Vorhaben gefördert, die den im Landesinnovationskonzept (LIK) festgelegten Branchenkompetenzfeldern sowie der Mikroelektronik als übergreifendes Kompetenzfeld zuzurechnen sind. mehr...


Innovationsassistent/-in

Die Beschäftigung von Hoch- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsassistenten hilft, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen.

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zum Gehalt im 1. Beschäftigungsjahr in Höhe von 50 %, höchstens 20.000 Euro je Absolvent und im 2. Beschäftigungsjahr in Höhe von 40 %, höchstens 10.000 Euro. mehr...

Markterschließung für KMU

Unternehmen werden mit diesem Programm bei der Markterschließung von Auslandsmärkten und Absatzförderung von Produkten und Dienstleistungen sowie bei der Vernetzung der Unternehmen unterstützt. Gefördert werden Beratungs- und Schulungsleistungen externer Experten zur Qualifizierung des Marketings von kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Teilnahme an Messen.

Gefördert wird im Wege einer projektgebundenen Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, max. 50.000 Euro je gefördertem Unternehmen/Unternehmensgruppe innerhalb von drei Jahren. Bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen sind die Kosten für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes bis zu 15.000 Euro je Veranstaltung und Unternehmen förderfähig. mehr...


Förderprogramme des Bundes

Neben den Brandenburg-spezifischen Förderprogrammen bietet die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme, die speziell Kooperationen, Forschung und Entwicklung sowie die Entstehung von Netzwerken in den neuen Bundesländern befördern sollen. Dazu gehören z. B. die Programme „InnoRegio“, „Innovative Wachstumskerne“, „Zentren für Innovationskompetenz“, „Innovationsforen“, das Programm „NEMO – Netzwerkmanagement Ost“ sowie das Programm „Förderung von Forschung und Entwicklung bei Wachstumsträgern in benachteiligten Regionen (INNOWATT)“. mehr...

Investoren können darüber hinaus von den vielfältigen Finanzierungsprogrammen der KfW Mittelstandsbank zu günstigen Zinssätzen profitieren. mehr...

Weiterführende Informationen

Einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen und Instrumente zur Förderung
der Wirtschaft in Brandenburg bieten wir Ihnen auf unseren Seiten Förderung.
Darüberhinaus bietet die Broschüre „Wirtschaftsförderung in Brandenburg“ ebenfalls umfassende Informationen.

Aktuelle Informationen über die Richtlinien, Antragsbestimmungen und Formulare zu
den Förderprogrammen sind im Internet abrufbar bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg unter http://www.ilb.de/.

Ansprechpartner

InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
T +49- (0)331 660-0
F +49- (0)331 660-1234
www.ilb.de